Antrag Förderung Wassergebühr
50 % der jährlichen Wassergebühr für Landwirtschaftsbetriebe werden auf Antrag rückerstattet, sofern das Wasser aus dem Gemeindenetz bezogen und die Menge mit Subzähler ermittelt wird. Die Anträge sind bis spätestens 30. November eines jeden Jahres im Gemeindeamt einzureichen.
Antragsformular Wassergebühr.pdf
Aktualisiert am Donnerstag, den 15. Oktober 2009 um 07:41 Uhr von










