Verbrennung biogener Materialien
Die BH Lienz informiert über neue gesetzliche Bestimmungen bei der "Verbrennung biogener Materialien":
Verbrennung biogener Abfälle.pdf
Der Landeshauptmann von Tirol hat per Verordnung vom 10.02.2011 folgende Ausnahmen festgelegt:
- punktuelles Verbrennen von Pflanzen und Pflanzenteilen zur Bekämpfung des Feuerbrandes und dessen Erregers sowie zur Verhinderung der Ausbreitung - Gemeinde über Zeit und Ort verständigen
- punktuelles Verbrennen biogener Materialien im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen - mindestens 2 Wochen vorher Gemeinde über Zeit und Ort verständigen
- punktuelles Verbrennen biogener Materialien, die aufgrund von Lawinenabgängen die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zugänglichen alpinen Lagen beeinträchtigen - mindestens 2 Wochen vorher Gemeinde und Landeswarnzentrale über Zeit und Ort verständigen
Neben diesen Ausnahmen wurden auch Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen verordnet:
- Löschgeräte, Wasser in ausreichender Anzahl und Menge bereithalten
- Feuer bis zum endgültigen Erlöschen durch geeignete Person beaufsichtigen
- Brauchtumsfeuer dürfen nur mit trockenem Holz oder trockenem Stroh beschickt werden
Aktualisiert am Freitag, den 18. März 2011 um 09:31 Uhr von










