Heizkostenzuschuss
Bis zum 30. November 2011 kann im Gemeindeamt die Gewährung des Heizkostenzuschusses beantragt werden. PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im letzten Jahr bezogen haben, brauchen keinen Antrag zu stellen. Die Gemeinde überprüft hier lediglich die vom Land Tirol zur Verfügung gestellten Daten und schickt die korrigierte Liste wieder retour.
Neuantragsteller können das Formular sowie die Richtlinien hier herunterladen:
http://www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/soziales/hilfswerk/formulare/
Aktualisiert am Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 08:09 Uhr von










