Heizkosten- und Energiekostenzuschuss Land Tirol - Verlängerung der Antragsfrist bis 31.03.2023

Information Heiz- und Energiekostenzuschuss

Das Land Tirol hat für das Jahr 2022 einen Heizkostenzuschuss von einmalig € 250,-- pro anspruchsberechtigter Person beschlossen. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerung im Energiekostenbereich wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,-- pro zuschussberechtigtem Antragsteller gewährt.

Um Gewährung des Heiz- bzw. des Energiekostenzuschusses kann noch bis 31.03.2023 mit nachstehendem Antragsformular angesucht werden. 

Antragsformular_HKZ_Energiekosten_2022.pdf (0.3 MB)

Richtlinien_Heizkosten_Energiekostenzuschuss.pdf (0.63 MB)

Alle Bezieher einer Mindestpension mit Bezug der Ausgleichszulage, die auch bisher schon einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, brauchen keinen gesonderten Antrag zu stellen.

10.08.2022