Vom 01. Juli bis zum 30. November 2020 kann im Gemeindeamt die Gewährung des Heizkostenzuschusses beantragt werden. PensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im letzten Jahr erhalten haben, brauchen keinen Antrag zu stellen, sie erhalten den Zuschuss automatisch.
Antragsformular Heizkostenzuschuss 2020.pdf
Richtlinien Heizkostenzuschuss 2020.pdf