Die österreichische Staatsbürgerschaft ist bei Gemeinderatswahlen in der Steiermark keine Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats (Unionsbürgerschaft) ist ausreichend, wenn der Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. EU-Bürgerinnen/EU-Bürger müssen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, für die Teilnahme an der Gemeinderatswahl keinen gesonderten Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.