Bei der Landtagswahl 2018 waren erstmals die Namen der Kandidatinnen/der Kandidaten auf dem amtlichen Stimmzettel angeführt. D.h. die Wählerin/der Wähler musste nicht mehr Namen eintragen, wenn sie/er Vorzugsstimmen vergeben wollte. Stattdessen konnten die jeweiligen Namen auf dem Stimmzettel angekreuzt werden.