Eine Vorzugsstimme ist nur gültig, wenn sie einer Person gegeben wird, die auch der von Ihnen gewählten Partei angehört! Es gilt der Grundsatz, dass die Parteistimme die Vorzugsstimme "schlägt": Wird eine Vorzugsstimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten vergeben, die/der nicht der angekreuzten Partei am Wahlzettel angehört, so ist ausschließlich die Stimme für die Partei gültig.