Wahlberechtigte konnten ihre Stimme bereits am Freitag, den 13. März 2020 (vorgezogene Stimmabgabe), abgeben. An diesem Tag war in jeder Gemeinde eine Wahlbehörde eingerichtet, vor der zumindest in der Zeit von 17 bis 19 Uhr gewählt werden konnte. Wahlkarten durften von diesen Wahlbehörden jedoch nicht entgegengenommen werden! Wer bereits eine Wahlkarte beantragt hatte, kann nur am Wahltag oder mittels Briefwahl wählen.