Mittels Formular kann jederzeit ein Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz gestellt werden, um an den nächsten bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um herauszufinden, bei welcher Gemeinde der Antrag auf Erfassung in der
(Europa-)Wählerevidenz gestellt werden muss, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an.